Werkvertragsrecht in der Anwaltskanzlei Hoya
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Sie brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder ihr Kunde wendet Mängel ein? Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen und bei folgenden Themen:
Gewährleistung, Minderung, Abnahme, Rücktritt, Bauvertrag, Haftung, Schlussrechnung, Kündigung
Sie sind Kunde/Auftraggeber?
Sie haben Handwerkerleistungen beauftragt und sind Kunde/Auftraggeber?
Ihr Vertragspartner hat seine vertragliche Leistung mangelhaft erbracht oder hat Schäden hinterlassen? Ihr Handwerker fordert die Schlusszahlung und es hat noch keine Abnahme stattgefunden? Auch hier vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Die Anwälte der Anwaltskanzlei in Hoya arbeiten stets ergebnisorientiert und professionell, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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