Anwalt für Erbrecht in Hoya/ Nienburg, Bremen und Umzu
Für viele Mandanten stellt sich die Situation in der Regel nach dem Verlust eines Elternteils oder Beider als emotional sehr belastend dar. Aus meiner langjährigen beruflichen Erfahrung als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht weiß ich, dass die Regelungen und Auseinandersetzung des Erbes häufig konfliktbelastet sind. Um für meine Mandanten die beste Lösung in einer Erbauseinandersetzung zu erreichen, sind neben der fachlichen Beratung auch stets die wirtschaftlichen und familiären Aspekte mit zu berücksichtigen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt begleite ich meine Mandanten bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche außergerichtlich wie gerichtlich, bspw. bei
- Regelung der Auseinandersetzung des Nachlasses bei mehreren Erben
- Durchsetzung von Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn Sie entweder testamentarisch nicht als Erben benannt oder aber ein testamentarisches Erbe ausschlagen
- Klärung der Frage, ob Sie ein Erbe annehmen oder nicht, da die Frist für die Ausschlagung des Erbes mit 6 Wochen sehr kurz ist
- Begleitung und Tätigkeit im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht für die Feststellung, ob Sie Alleinerbe, Miterbe geworden sind. Die Feststellung, ob Sie Erbe sind oder nicht bzw. wer Erben geworden sind, hängt häufig von der Auslegung des Testamentes des Verstorbenen ab
- Entscheidungshilfe, inwiefern Sie als Erbe Auflagen, Vermächtnisse etc. zu erfüllen haben.
- Die aufgezählten erbrechtlichen Felder stellen lediglich Beispiele meiner Tätigkeit dar, da nicht alle Gebiete des Erbrechtes aufgezählt werden können.
- Auch vorbereitend, um klare erbrechtliche Verhältnisse und Regelungen zu treffen, stehe ich Ihnen beratend und begleitend gerne zur Verfügung bei
- Testamentsgestaltung der Ehepartner
- Erbverträgen
- Testamentsvollstrecker
- Patientenverfügungen, Handlungsvollmachten für den Krankheits- und Todesfall.