Fachanwalt für Familienrecht in Hoya
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Sofern sich beide Parteien über die Scheidungsfolgen einig sind, ist die Beauftragung eines Anwalts durch einen Ehepartner ausreichend.
Ein Rechtsanwalt ist für Ihre Scheidung jedoch zwingend erforderlich, denn der Antrag auf Scheidung der Ehe kann nur durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden.
Der jeweils andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag – ohne Hinzuziehung eines weiteren (eigenen) Anwalts – dann „nur“ zustimmen. Hierdurch ist es möglich, Kosten zu sparen.
Der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner kann aber dann im Verlauf des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen (z.B. zum Versorgungsausgleich oder einen Rechtsmittelverzicht).
Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aber alles geklärt ist, können Sie diesen Weg bedenkenlos gemeinsam gehen.
Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für ein Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. In diesem Falle werden sämtliche Verfahrenskosten von der Staatskasse übernommen. Insofern kann bereits entscheidend sein, welcher Ehegatte den Scheidungsantrag stellt.
Die Entscheidung, ob ein zweiter Anwalt für Ihre Scheidung erforderlich ist, sollte daher nicht ohne Beratung getroffen werden.
Rufen Sie gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meinem Büro.
Weitere Informationen zu dem Thema Trennung und Scheidung erhalten Sie auf meiner Internetseite:
04251 7499
info@anwaltskanzlei-hoya.de
Lange Str. 14, 27318 Hoya
Die Anwälte der Anwaltskanzlei in Hoya arbeiten stets ergebnisorientiert und professionell, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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